In seinem Brief an das Bundesministerium für Verkehr vom 27.05.2016 schreibt Dr. Wilkens:
„Allerdings sollte es … statt dem „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ dem „Vordringlichen Bedarf“ zugeordnet werden.“
hingegen sagte Dr. Wilkens im Kreisausschuß für Planen und Bauen laut NOZ vom 06.06.2016:
„Die Verlegung der B 65 sei im neuen Bundesverkehrswegeplan als „weiterer Bedarf“ ausgewiesen und damit kaum eher als 2040 zu erwarten“
Lesen Sie den ganzen Artikel: