Lübbersmann-Statement

Landkreis teilt Bad Essener Skepsis in Sachen B 65

von Andreas Schnabel

Bad Essen, 24.05.2016

 

 

Landrat Michael Lübbersmann hat auf die Fragen, die ihm die Initiative „Bad Essener Bürger gegen die neue B 65-Trasse“ gestellt hatten, geantwortet. Klare Aussage: „Die Kreisverwaltung teilt die Skepsis der Bürgerinnen und Bürger an der neuen B-65-Trasse des Bundesverkehrswegeplans.“

Lübbersmann betont in seinem Schreiben, das unser Redaktion vorliegt: „Gleichzeitig sind wir davon überzeugt, dass aufgrund der massiven Auswirkungen auf die bestehende Landschaftsräume, Kulturgüter, touristische Angebote und auch die Landwirtschaft eine derartige Trassenführung durch das Wittlager Land so nicht realisiert werden sollte und auch nicht realisiert werden wird.“

Die aktuelle Trassenführung der B 65 sei vom Bundesverkehrsministerium erstmals am 21. März 2016 veröffentlicht worden. Eine vorzeitige Beteiligung oder Information des Landkreises zur jetzt skizzierten Trassenführung der B65 habe nicht stattgefunden.

Skepsis

Gleichzeitig ist die Kreisverwaltung nach Aussage Lübbersmanns davon überzeugt, „dass aufgrund der massiven Auswirkungen auf die bestehen de Landschaftsräume, Kulturgüter, touristische Angebote und auch die Landwirtschaft eine derartige Trassenführung durch das Wittlager Land so nicht realisiert werden sollte und auch nicht realisiert werden wird.“

Keine Festlegung

Der Bundesverkehrswegeplan lege noch keine Trassen fest, sondern bilde lediglich die Grundlage für die Ausbaugesetze für Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege. Konkretere Trassenfestlegungen werden, so der Landrat, „erst in den zukünftigen Planfeststellungsverfahren nach entsprechender Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entschieden. Im Rahmen dieser weiteren Planungsschritte werden die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes in aller Regel noch einmal deutlich geändert. Misslich ist sicherlich dabei die Scheingenauigkeit, die die kartenmäßige Darstellung auf der Homepage des Ministeriums suggeriert. Diese dient ausschließlich dem Zweck, die vielen hundert Projekte bundesweit vergleichbar zu machen und so die jetzt bevorstehende Prioritätenentscheidung des Bundes zu ermöglichen.“

Verkehrsbelastung

Der Landrat betonte weiter: „Gleichzeitig will ich aber auch darauf hinweisen, dass es gute Gründe gibt, sich intensiv mit dem Thema B 65 zu befassen. Zum einen war der Auslöser von Überlegungen für eine neue Trasse der B 65 im Wittlager Land die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt Wehrendorf. Seit mehr als 10 Jahren gab es Bürgerforderungen, die mitten durch die Ortschaft Wehrendorf führende B 65 zu verlagern. Dieses Begehren wurde auch vom Gemeinde- bzw. Ortsrat unterstützt. Eine solche Ortsumgehung ist aufgrund der Rahmenbedingungen (Kanal, Eisenbahn, Wiehengebirge) ausgesprochen anspruchsvoll. Für die B 65 wird zukünftig mit einem weiter ansteigenden Verkehrsaufkommen zu rechnen sein, so dass sich die Situation in Wehrendorf weiter verschärfen würde. Die Chance, sich planerisch damit auseinanderzusetzen, sollte nicht aus der Hand gegeben werden.“

Keine Verbindlichkeit

Die zeichnerische Darstellung einer neuen B 65 habe keinerlei Verbindlichkeit. Der aktuelle Entwurf stelle für den Bund offenbar die Grundlage zur Beurteilung einer maximalen Variante dar, um die grundsätzliche Möglichkeit einer Berücksichtigung im Bundesverkehrswegeplan zu prüfen. Zielsetzung des Landkreises Osnabrück bei der Projektanmeldung Ende 2012, im Kontext zur Ortsumgehung Wehrendorf, die in der vorläufigen Projektliste des Landes Niedersachsen bereits enthalten war, sei es gewesen, auf die Defizite hinsichtlich der Leistungsfähigkeit im weiteren Streckenverlauf der B 65 bis zur Landesgrenze hinzuweisen. Von einer Verlegung der Trasse auf ganzer Länge „war schon damals überhaupt nicht auszugehen, sondern eher eine Ertüchtigung der bestehenden Trasse vorzunehmen.“

Die Verkehrsprognosen für den Zeithorizont 2030 haben laut Landrat den Bedarf aufgezeigt, Verbesserungen für die B 65 herbeizuführen. Welche Lösungsmöglichkeiten sich konkret ergeben können, „ist aufgrund fehlender Planung noch völlig offen. Der Landkreis Osnabrück teilt die Sorgen hinsichtlich der aufgeführten Betroffenheit und würde dies in Stellungnahmen im Rahmen einer Beteiligung in einer konkreten Entwurfsaufstellung auch berücksichtigen. Es ist nach aller fachlichen Einschätzung nahezu ausgeschlossen, dass es zu einer Linienführung kommen würde, wie sie für die Projektbewertung dargestellt worden ist.“

 

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Ausgabe: Wittlager Kreisblatt

Veröffentlicht am: 24.05.2016