Fragen zum Stand der Planungen
Informationen zum Stand der Planung B 65 neu in NRW/ Preußisch Oldendorf
Im November 2021 wurde in der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bad Essen unter Punkt 3.10 die Neuaufstellung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold behandelt (siehe Bürgerinformationssystem).
Darin ist u.a. Die Anbindung der B 65 n von NRW nach Niedersachsen ein Thema.
Wir haben daraufhin an die entsprechenden Behörden und einige Politiker eine Anfrage geschickt.
Verteiler:
Peter Paschke, Bezirksregierung Detmold
Michael Reimann, Preußisch Oldendorf, Bauamt
Uta Weiner-Kohl, Straßenverkehrsbehörde Osnabrück
MdL Guido Pott SPD
MdL Frank Henning SPD
MdB Rainer Spierung SPD
Gerda Hövel MdLCDU
Andre Berghegger MdB CDU
Landrätin Kebschull LK OS zur Info
Bgm. Natemeyer, Bad Essen, zur Info
Unser Anschreiben:
Sehr geehrte ...
Durch die letzte Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bad Essen am 26.11.2020 wurden wir aufmerksam auf die aktuelle Planung der Bezirksregierung OWL.
Hier ein Auszug aus dem Protokoll der Bauausschusssitzung, Quelle: Klicken Sie hier
"3.10: Neuaufstellung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold. Mit Schreiben von Ende Oktober d.J. wurde die Gemeinde Bad Essen durch die Bezirksregierung Detmold aufgefordert, eine Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplanes OWL für den Regierungsbezirk Detmold abzugeben.
Aus den sehr umfangreichen Text- und Planteilen sind insbesondere zwei Punkte auffällig.
Bei der Maßnahme B 65 neu, die bisher nördlich von Preußisch Oldendorf in einer möglichen Bundesstraßen-Neuplanung mündete, ist nun eine Führung auf die bestehende B 65 in Dahlinghausen dargestellt. Es handelt sich hierbei nicht um eine endgültige Trassenlage.“
Wir bitten Sie um Auskunft, welchen Stellenwert diese Planung in Bezug auf die Trassenführung ("Meldelinie" ) des BVWP in Bezug auf die B 65 neu hat.
Dort verläuft die B65n über die Landesgrenze hinaus bis Leckermühle (Kreuzung B51) auf einer neuen Trasse nördlich der jetzigen B 65. Im Entwurf „Regionalplan OWL“ führt die neue Trasse auf NRW-Seite vor der Landesgrenze auf die Bestandsstrecke zurück.
Beruht diese Karte auf einer neuen Sachlage?
Auszug der Zeichnung / des Plans. Der Plan ist unter diesem Link zu finden: Klicken Sie hier
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative "Stoppt die B 65 NEU"
ENDE ANSCHREIBEN:
Wir bedanken uns herzlich für die ausführlichen Antworten, die wir von Michael Reimann (Bauamt Preußisch Oldendorf), Michael Ganninger, Bezirksregierung Detmold, Uta Weiner-Kohl (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Osnabrück) und von Frank Henning, MdL SPD bekommen haben.
Auszüge aus den Antworten:
M. Reimann
„Die Darstellung der Straßentrassen sind jedoch rein nachrichtlich und greift nicht den originär aus-stehenden Untersuchungen und Verfahren der Straßenbaulastträger vor.“
M. Ganninger
„Die Maßnahmen, für die bereits die fachrechtlichen Linienbestimmungs- bzw. Planfeststellungsverfahren abgeschlossen wurden, sind aufgrund ihrer hierdurch erfolgten hinreichenden Konkretisierung als durchgezogene Linien im Regionalplan dargestellt. Als durchgezogene Linie wird also aus-schließlich das vorhandene raumbedeutsame Straßennetz dargestellt sowie die Maßnahmen, deren Planung (z. B. durch ein Planfeststellungverfahren) rechtlich belastbar schon sehr weit konkretisiert wurden.
Demgegenüber werden die Bedarfsplanmaßnahmen, bei denen bisher noch keine fachrechtlichen Linienbestimmungs- bzw. Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurden, als Maßnahmen ohne räumliche Festlegung mit gestrichelter Liniensignatur dargestellt. Diese Maßnahmen können derzeit keinen belastbaren fachrechtlichen Planungsstand aufweisen.
Mit dieser gestrichelten Darstellung ist ausdrücklich keine Vorfestlegung einer zukünftigen Linienführung verbunden.“
U. Weiner-Kohl
„Weder durch den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) noch durch den Entwurf des Regionalplans OWL erfolgt eine Vorfestlegung für die Linienführung der B 65 in Niedersachsen.
Mit dem BVWP und dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wird generell nur über das „Ob“ der Maßnahme und nicht über den Streckenverlauf entschieden. Der im BVWP dargestellte Verlauf („Meldelinie“) ist nur eine erste Projektidee.
Generell gilt, dass die Linienführung einer Bundesstraße grundsätzlich erst in den konkreten Planungsstufen für die neue Straße (Linienplanung, Raumordnung, Linienbestimmung, Entwurfsplanung und Planfeststellung) unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Verbände und der Bürger festgelegt wird. Bisher gibt es eine solche Planung für dieses Projekt in Niedersachsen nicht; es gibt somit bisher keine für die B 65 in Niedersachsen festgelegte Linienführung. Eine neue Sachlage kann ich nicht erkennen.“
F. Henning
„Durch die Darstellung einer gestrichelten Linienführung im Regionalplan OWL wird somit keine Linienführung (weder in Nordrhein-Westfalen noch in Niedersachsen) räumlich verbindlich festgelegt. Generell gilt, dass die Linienführung einer Bundesstraße grundsätzlich erst in den konkreten Planungsstufen für die neue Straße (Linienplanung, Raumordnung, Linienbestimmung, Entwurfsplanung und Planfeststellung) unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Verbände und der Bürger festgelegt wird. Bisher gibt es eine solche Planung für dieses Projekt in Niedersachsen nicht; es gibt somit bisher keine für die B 65 in Niedersachsen festgelegte Linienführung.“
Zusammenfassend können wir Folgendes feststellen:
Es gibt bisher weder in Niedersachsen noch in NRW aktuell eine Planung für das Projekt B65 neu, die eine Trassenführung festlegt. Das Projekt steht aber weiterhin im Bundesverkehrswegeplan und ist keineswegs vom Tisch, wie manche irrtümlich vermuten.
Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und bedanken uns für die offene Kommunikation.