NEWSLETTER der Bürgerinitiative STOPPT die B65 neu
Gutachter äußern sich kritisch zum Bundesverkehrswegeplan
In ihren Stellungnahmen äußern sich geladene Sachverständige im Bundestag kritisch zum Bundesverkehrswegeplan BVWP.
in der Zwischenzeit haben die Anhörungen zum Bundesverkehrswegeplan stattgefunden. Dafür wurden mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Einige Sachverständige formulieren ähnliche Einwände wie die Bürgerinitiative. Lesen Sie unten eine Zusammenfassung der wichtigsten Argumente. Alle Gutachten können Sie im Wortlaut auf der Website des Ausschusses für Verkehr und Digitale Infrastruktur nachlesen (Link am Ende des Textes).
Außerdem freuen wir uns, dass in der nächsten Woche die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Landtag, MdL Gabriela König, zu einem Gespräch mit der Bürgerinitiative nach Bad Essen kommen wird.
Gutachter äußern sich kritisch zum Bundesverkehrswegeplan
In ihren Stellungnahmen äußern sich geladene Sachverständige im Bundestag kritisch zum Bundesverkehrswegeplan BVWP. Die Bad Essener Bürgerinitiative „Stoppt die B65 neu“ sieht ihre Bedenken gegen den Neubau der B65 bestätigt.
Besonders kritisch sieht das Gutachterbüro Regio-Consult aus Magdeburg die Kosten-Nutzen-Analyse und die Berücksichtigung der der Flächeneinsparung und der Erreichung des Klimaziels der Bundesrepublik. Das UBA hat ausgerechnet, dass der Beitrag des BVWP zur Erreichung des Klimaziels eine Verdopplung des Anteils der Schiene beinhalten müsste.
Auch der Deutsche Städtetag fordert eine weitaus stärkere Berücksichtigung des Klimaschutzkonzeptes und zudem eine Nachbesserung im Hinblick auf kommunale Belange im Sinne eines Nahverkehrskonzeptes. Auch hier sieht sich die Bad Essener Bürgerinitiative in ihren Forderungen bestätigt.
Zu einem ähnlichen und darüber hinaus gehenden Schluss kommt auch das Ingenieurbüro SVU aus Dresden. Während Infrastrukturprojekte auf regionaler Ebene weitgehend fehlen, scheint Ihrer Untersuchung nach der BVWP nur für überregionale Belange gemacht zu sein. Überdies vermuten die Experten, dass offenbar der politische Wille für eine verkehrliche Maßnahme weitaus stärker berücksichtigt wird als ein offensichtlicher Bedarf.
Das Büro Regio-Consult kommt zu dem Schluss, dass eine echte Beteiligung der Bevölkerung nicht stattgefunden hat. Das Umweltbundesamt, zahlreiche Verbände und Initiativen sowie einzelne, nicht nur direkt betroffene Bürger haben fristgerecht Einwendungen erhoben. Umsonst wartete man auf fachlich fundierte Antworten oder darauf, dass schwerwiegende Einwände wie die des Umweltbundesamtes im zweiten Entwurf des BVWP Berücksichtigung fanden.
Die Auswirkungen auf die Flächenverluste in der Landwirtschaft und von Natura 2000 Gebieten sowie anderer Schutzgebiete bleiben in den Flächenberechnungen unberücksichtigt. Diese Verluste gehen nicht in die Kosten-Nutzen-Analyse ein und verfälschen damit wesentlich das Ergebnis.
Regio-Consult hat beispielhaft die Flächeninanspruchnahme durch die geplante A20 und die A39 ausgerechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass unter Einbeziehung oben erwähnter Flächen die tatsächliche Flächeninanspruchnahme wesentlich über der in PRINS dargestellten Fläche liegt: nämlich mit einem Wert von 5.300 ha um fast 4000 ha höher als in den vom Ministerium projektierten 1400 ha.
Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Weiterentwicklung der Mobilität stehen heute umweltorientierte Fernverkehrskonzepte zur Verfügung. Diese haben durch den Ausbau und die Nutzung vorhandener Trassen sowie eine verstärkte Einbindung des Schienenverkehrs eine deutliche Begrenzung der Neu-Flächeninanspruchnahme von Natur und Landschaft zum Ziel.
Nach den Gutachtern spielt der Nutzeneffekt "Reisezeit" bei der Erstellung des BVWP eine übergroße Rolle. Dies bleibt fragwürdig, denn dem - oftmals minimalen - Zeitgewinn stehen die Zunahme neuer Verkehre mit erhöhtem CO2 Ausstoß entgegen. Zudem werden konkurrierende Verkehrswege auf Parallelstrecken geplant, die den Verkehr – wie auch in unserem Fall – von der Autobahn auf die Bundesstraßen verlagern.
Auch der Bundesrechnungshof hat Anmerkungen zu den Kostenplanungen. Es wird angeprangert, dass keine belastbaren Datengrundlagen für die Ermittlung der tatsächlichen Investitionskosten vorliegen. Anstelle der von den Bundesländern abgefragten 148 Projekte, konnten nur 78 Projektekostenplanungen zur Verfügung gestellt werden. Davon lieferten 54 verwertbare Zahlenangaben, allerdings mit teilweise sehr niedrigen Kostenuntergrenzen für die jeweiligen Planungen. Dies hatte zur Folge, dass Projekte als plausibel eingestuft wurden, deren Kosten nach dem Plausibilisierungsverfahren offenbar weitaus zu gering waren. In der Konsequenz sieht das Kosten-Nutzen-Verhältnis deutlich günstiger aus. Darüber hinaus floss sogenannter “impliziter“ Nutzen in die Kosten-Nutzen-Analyse ein, eine nicht nachvollziehbare Größe ohne jede Berechnungsgrundlage.
Fraglich scheinen nach den Gutachtern zudem die mangelnden Prüfungen von Alternativen wie der Ausbau vorhandener Trassen. Diese Positionen, übrigens deutlich günstiger, gehen nicht in die Aufstellung des BVWP ein. Dasselbe gilt auch für die B65 neu. Wo bleiben die Berechnungsgrundlagen für eine 0+ Variante mit der Ertüchtigung der vorhandenen B65 inklusive entsprechender Maßnahmen für die betroffenen Anwohner?
Alle Gutachten lassen sich im Internet hier nachlesen