Bundesverkehrswegeplan

Bad Essen lehnt Komplettverlegung der B 65 ab

von Andreas Schnabel

Bohmte, 23.06.2016

 

 

Bad Essen. Der Entwurf des „Bundesverkehrswegeplans 2030“ mit dem darin enthaltenen Projekt „Ortsumgehung Bad Essen / Wehrendorf“ hat in den vergangenen Wochen zu Protesten und Diskussionen geführt.

Die Gemeinde Bad Essen begrüßt nach den Worten von Bürgermeister Timo Natemeyer „weiterhin grundsätzlich die Aufnahme des Projekts in den Bundesverkehrswegeplan.“ Dies sagte Natemeyer im Gemeinderat. Damit werde „überhaupt die Grundlage geschaffen, Planungen aufnehmen zu können, die langfristig eine leistungsfähige und zugleich für Mensch und Umwelt verträgliche Ost-West-Verbindung durch die Gemeinde Bad Essen sicherstellen sollen.“ Dieser Planungsbedarf sei aus Sicht der Gemeinde gegeben, „da die teilweise bereits heute gegebenen hohen Verkehrsbelastungen den Prognosen zufolge in den kommenden Jahrzehnten weiter ansteigen werden.“

Wenngleich die zum Projekt hinterlegte sogenannte Meldelinie aus dem Jahre 2013 ausschließlich der Projektbewertung diene und einen tatsächlichen Trassenverlauf nicht vorwegnehme, war es aus Sicht der Gemeinde Bad Essen ein Anliegen, „frühzeitig deutlich zu machen, dass eine Komplettverlegung der B 65 in der dargestellten Weise aufgrund der hohen Eingriffe in Naturräume und die Kulturlandschaft abgelehnt wird. Der Landkreis Osnabrück teilt diese Auffassung. Dieses wurde in der öffentlichen Bauausschusssitzung am 18. Mai in der Aula der Grundschule Bad Essen deutlich.“

Wittlager Verkehrskonzept

Der Bürgermeister unterstrich: „Gemeinsam mit dem Landkreis, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und verschiedenen Interessengruppen wollen wir an besseren Lösungsmöglichkeiten arbeiten, die idealerweise auch ein höheres Nutzen-Kosten-Verhältnis des Projekts bewirken sollten – mit positiven Effekten auf die Realisierungschancen. Wir sitzen also genau mit den Akteuren an einem Tisch, die zu einem späteren Zeitpunkt ein tatsächliches Planverfahren anstoßen und durchführen. Hierzu muss man immer wieder betonen, dass es sich beim Bundesverkehrswegeplan zunächst nur um einen Rahmenplan des Bundes für die Investitionen in seine Verkehrswege handelt.“

Dadurch, dass die Bundesländer in Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen zuständig sind, beschränkt sich die Rolle des Bundes letztlich auf die des Geldgebers. Wann ein Projekt aufgegriffen wird und in die Vorplanung geht, wird auf Landesebene entschieden. Dieses ist abhängig von der Priorisierung und von den im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln. Ein Raumordnungsverfahren als zentralen Bestandteil der Vorplanung würde dann der Landkreis Osnabrück als zuständige Raumordnungsbehörde durchführen.

Natemeyer abschließend: „Auch wenn wir es bekanntlich mit sehr langen Planungszeiträumen zu tun haben, sollten wir auch gemeinsam mit unseren Nachbarkommunen die Entwicklung tragfähiger Verkehrskonzeptionen für das Wittlager Land zügig weiter vorantreiben. Dabei können wir an die Ergebnisse des ILEK-Prozesses Gemeinsame Verkehrsentwicklungsplanung aus den Jahren 2012/2013 anknüpfen.“

 

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Ausgabe: Wittlager Kreisblatt

Veröffentlicht am: 23.06.2016